AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Immobilien Sabine Fleck , Ketzberg 60, 42929 Wermelskirchen

Allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern schließen, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.

1. Entstehen des Provisionsanspruchs

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder auf die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber/Kunden und einem oder mehreren Dritten zustande kommt.
Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt.

Kommt der Abschluss des Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen.

Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen.

Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages, z.B. durch Rücktritt oder durch einer auflösenden Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde.

Sie erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab,
der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre,  so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen.
Ein weiter gehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

3. Fälligkeit der Provision

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt,
gemäß den einschlägigen rechtlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.

4. Provisionssätze

Für unsere Tätigkeit gelten die nachstehenden Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart. Es gelten folgende Berechnungsgrundlagen:

a) Vermietung und Verpachtung

Für die Vermittlung oder den Nachweis von gewerblichen Miet-, Pacht oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen
• mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten zzgl. MWSt;
• mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten zzgl. MWSt;
• bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MWSt;
Für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraummietverträgen erhalten wir eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung)
inkl. Mehrwertsteuer vom Vermieter.Der Mieter zahlt keine Provision . Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend.

b) Kauf

Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Grundstückskauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision 4,76 % inkl. MWSt des Gesamtkaufpreises
inklusive aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend.

c) Erbbaurecht

Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 4,76 % inkl. MWSt (s. Ziff. 6). Die Berechnung der Provision erfolgt auf der Grundlage
der Wertermittlung für das im Erbbaurecht zu errichtende oder errichtete Bauwerk und der vereinbarten Erbpacht bezogen auf die gesamte Laufzeit.

5. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder
Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6. Erstattung von Aufwendungen

Für den Fall, dass der Hauptvertrag nicht zustande kommt, steht dem Makler ein Ersatz der nachgewiesenen Aufwendungen,
z.B. für Porti, Telefon, Insertion in Zeitungen und Internet, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten usw.  zu.
Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten.

7. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Kaufvertrages

Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben
oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.

8. Pflicht des Kunden zur Prüfung der Angaben im Exposé

Der Makler weist darauf hin, dass die Angaben im Exposé Angaben des Verkäufers sind, die der Kunde vor Abschluss des Vertrages selbst überprüfen muss.
Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit der  Angaben im Exposé.

9. Vertragsstrafe bei Nichtabschluss des Hauptvertrages

Vermittelt der Makler nachweislich einen vertragsbereiten Interessenten und schließt der Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag ab, so hat der Auftraggeber dem Makler eine Pauschale von 10 % der vereinbarten Provision zu vergüten.

10. Rückfrageklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss des Hauptvertrages mit einem Interessenten beim Makler nachzufragen,  ob sich der Interessent infolge der Tätigkeit des Maklers mit dem Auftraggeber in Verbindung gesetzt hat.

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler zur Einsicht in die Grundbuchakten und zur Rückfrage beim Notar.

11. Gerichtsstand

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist der Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers.

12. Schriftform

Vertragliche Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam.