20. Juni 2019

Grundstücksteilung: Darauf sollten Eigentümer achten.

Eigentümer, die ein Grundstück teilen möchten, weil sie zum Beispiel eine Hälfte verkaufen wollen, haben eine Menge zu beachten. Neben der Bürokratie kommen auch einige Kosten auf die Eigentümer zu.

Ablauf einer Grundstücksteilung
Ob das Grundstück überhaupt geteilt werden darf, welche Genehmigungen es braucht und wie die Grundstückshälften bebaut werden dürfen, erfahren Eigentümer beim zuständigen Bauamt. Gibt es hier grünes Licht, muss das Vermessungsamt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beauftragt werden. Kontaktdaten erhalten Eigentümer beim Katasteramt. In Bayern wird die Vermessung ausschließlich durch das Katasteramt durchgeführt. Die neuen Grundstücksmaße müssen im Anschluss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.

Kosten einer Grundstücksteilung
Wie teuer eine Grundstücksteilung ist, ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Hierbei spielen die Größe und der Wert des Grundstücks eine Rolle, auf den errechneten Wert werden zudem 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Hinzu kommen Kosten für das Vermessen, das Setzen von Grenzsteinen sowie die Gebühren für Anträge, Grundbucheinträge, den Notar und ggf. einen Rechtsanwalt.

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